Lieber Erbe namens ................................... !
Man berücksichtige bei "Top 4", welches derzeit nicht "Wohnung 4" sein kann, eine ganz andere Dimension (Ihres Versäumnisses).
- Einerseits die entgangene Miete aus dem Leerstand.
- Andererseits die höheren Kosten aus dem Leerstand.
Ausdruck erfährt dies durch eine Hauptmiete je Flächenmaß, so die vorläufig gerundete Fläche von 700 Qudratmeter, also, mit ...
- EUR ... (z. B.: EUR 10,00 oder EUR 15,00 bis gar EUR 20,00 pro Qudratmeter).
Bedeutet weiters, aja, die getrennte Betreuung der Hausgemeinschaft von Eigentümerkonten.
- Anteilsmäßige Zuschüsse für geplantes Umbauvorhaben (Nachweisbarkeit).
- Erinnere nun die neuerliche Nichtkorrektheit in der Einzahlung von diesen.
- Argumentiere dies aus den Konten, die eben stimmen oder nicht stimmen.
- Erkläre weiters die Auswirkung in der Abgabenkontonummer 12 353 2822.
- Erkläre dies im Unterschied zu jedem Eigentümerkonto, dann aber individuell.
- Versuche nun das Beispiel aus "Wohnung 8" und "Wohnung 13" zu finden, so die anderen glaubend.
- Erinnere nun bei einer Investition in "Top 4" das gleiche, ja, "Spiel".
Führt zu folgendem Beispiel.
- Investitionsrechnung für EUR 400.000,00.
- Prüfe zuvor den Mieter, der dieses Lokal anmieten würde.
- Prüfe auch den Kostenvoranschlag mit oder ohne Bauverwaltung.
- So wohl auch die Mitteilung von Hofer Immobilientreuhand GmbH und Ziviltechnik.
- Melde also eine mögliche Vorsteuer von EUR 80.000,00 an.
- Erkläre vorab, dass je nach zu vereinbarender Hauptmiete diese in verschiedenen Zeiträumen rückzahlbar ist.
- Am Beispiel einer Hauptmiete von EUR 15,00 pro Quadratmeter heisst dies.
- Hautpmiete von "Top 4", beispielsweise eben in Höhe von EUR 126.000,00, sie auch per Umsatzsteuer zu erweisen.
- Für die Hausgemeinschaft wäre somit die Zurverfügungstellung von EUR 400.00,00 in weniger als vier Jahren rückgeleistet.
- Weiters sei für das angebliche Interesse, die Immobilie in der Wallensteinstraße 3, 1200 Wien, entwickeln zu wollen, angemerkt.
- Ja, richtig.
- Ob nun ein Arzt oder .................. dabei Einzug erfährt, ist davon eigentlich wie de facto wirklich unabhängig.
- Also, EUR 25.200,00 Umsatzsteuer auf Hauptmiete, die eben die vorangemeldete Vorsteuer in weniger als vier Jahren rückleistet.
- Beachtet sei, die Vorsteuer von EUR 80.000,00, sie eben aus der korrekten Anmeldung eines Umbauvorhabens so ermittelbar.
- Also, derzeit nur aufgrund von Schätzungen, nicht jedoch konkret vorliegenden Kostenvoranschlägen.
- Eigentümer, die somit einen Mietgegenstand ohne Hauptmiete sich selbst überlassen, sie eben keine, da nur Erben.
- Diesen Beweis führte Franz Mailer, ja, in seinem Erbe selbst, da er eben nicht einmal Mieter in der Wallensteinstraße 3, 1200 Wien, wurde.
- So ist derzeit weder von Georg Mailer noch Franz Mailer ein Mietvertrag bekannt geworden.
- Man erwähne also nochmals den Mietvertrag und Untermietvertrag von "Top 16", so die nicht vollzogene Vereinbarung.
- Heisst weiters, ja, im Erbe von Elisabeth Neubauer, die eben niemals Eigentum in der Wallensteinstraße an ihren Ehemann abtrat.
- Also, heisst in späterer Übertragung von Eigentum an Susanna Hickel und Andreas Neubauer, dass hier das Problem besteht.
- Denn, richtig, das gesamte Drittel wurde aus einem Erbvermögen an zwei Nichterben übertragen.
- Dies kann natürlich rechtmäßig sein, ahm, oder eben auch nicht.
- Erinnere die Kaufverträge des Erben Wolfgang Pirko, der diese für drei Erben leisten musste.
- Unterscheide nun eine Schenkung von vier Zwölftel beziehungsweise einem Drittel eines Einzwölftelerben.
- Also, erwähne nun die Schenkung und Übertragung von vier Zwölfteln, in denen drei Zwölftel vom Erben selbst für Geld erworben wurden.
- Habe also die Schenkung des einen Erben von der anderen Erbin, die eine viel vermögendere Erbin ist, unterschieden.
- In welcher Form nun Franz Mailer, Georg Mailer oder auch vormals Herbert Mailer und Katharina Mailer zu Eigentum standen, ist daher erklärt.
- Nur in Form des Erbes, aber weder der Inhabung, des Besitzes oder des Eigentums.
- Denn, das Eigentum als Erbe ist als solches sehr umstritten, wie man weiss.
- Führt mit der Erbin und Eigentümerin, die dann aber auch Inhaberin und Besitzerin war, zum Mietvertrag in "Wohnung 9 bis 11".
- Heisst also, die Selbstverwaltung durch die Erbin Elisabeth Neubauer, geborene Pirko, auch, ja, allerhand.
- Heisst mit den vormaligen und verstorbenen Erben Herbert Mailer und Katharina Mailer.
- Aha, Franz Mailer, Georg Mailer und Thomas Mailer, sie alle drei nur Erben.
- Die Anteile geben darüber Auskunft, so der Nichterbe Lukas Pirko seit Juni 2009 erklärt habend.
- Führt mit der Verwaltung zu jenem Vorhaben, dass die neuen Eigentümer mit einer positiven Absicht zu 2018 zitiert.
- Also, führt später Franz Mailer in Beschuldigung mit anderen neuerlich Beschuldigung.
- Heisst in der Unterscheidung von allen Erben, die dann möglicherweise doch mit einander kooperierten, wie folgt.
- Somit ist er, so der Bezug auf Franz Mailer, weder Inhaber, Besitzer noch Eigentümer, da nur Erbe, so man es einmal genau erklärt.
- Rückgeführt über den Mietvertrag, den der Erbe Wolfgang Pirko niemals mit der Hausgemeinschaft zeichnete.
- Also, rückgeführt zum Mietvertrag von "Thomas Mailer" und "Top 16" kann man somit mit einer weiteren Steuerprüfung feststellen.
- Aha.
- Beachte nun das Finanzamt, dass sich in der Prüfung der Hausverwaltung samt Erben zuschalten darf.
- Stelle also die Eigenverwaltung der Erbin Elisabeth Neubauer mit dem Anspruch auf Wirklichkeit, so auch zu Finanzamt.
- So möge sie doch selbst erklären, ja, wie sie seit Antritt des Erbes das Vermögen aus all diesem mit echtem Geld, ja, verdiente.
- Ja, also, weniger bediente als aus eben diesem Vermögen selbst verdiente.
- Schreibe (also) eine Dissertation zur korrekten Abwicklung dieser noch nicht fixierten Summe an Geld aus.
- Begründung, die Besichtigung mit Verwaltung, Baumeister, Elektriker, Spengler ... ergab diese Schätzung.
- Heisst weiters, natürlich wäre alleine die Umsatzsteuervoranmeldung für diese Budgetierung eine gar nicht so einfache.
- Weiters wäre der werbende Mieter in die Erklärung eben dieser, ja, miteinzubeziehen, da ja er eben diese später bewirkt.
- Sprich, nur wenn ein Mieter später bereit ist, Hauptmiete zu leisten, kann diese mit dem Finanzamt gegengerechnet werden.
- Abgesehen davon würde niemals ein Mensch zu einem positiven Einkommen gelangen, so er von vornherein Verluste definiert.
- Lässt somit die Unterscheidung von Erben zu Eigentümern nach Übernahme zu Lebzeiten erstmals als solche erkennen.
- Heisst weiters.
- Ja, unabhängig davon, ob nun Eigenkapital oder Fremdkapital verwendet sein würde, wäre dies eben so, ja, ebenso anzumelden.
- Eigentümer, die dies aufgrund ihres Erbes nicht verstehen konnten, sie eben der Verwaltung bedürftig, da an sich unmündig.
- Dies zeigte sich im Anspruch jener Eigentümer, die dies von einer Erbin mitgeteilt bekamen, unterschiedlich.
- Denn, ja, hier erkannte man zumindest, dass die Phantasiewelt, in der man lebt, auch mit Geld finanziert sein müsste.
- Sprich, selbst wenn man alle Welt ohne Hauptmieten und deren steuerliche Anmeldung bei Finanzamt gewährt.
- Ahm, wäre dies in dieser Form dem Finanzamt zu erklären.
- Gleiche diese Erkenntnis mit einer üblichen Umsatzsteuerzahllast, also, aus dem Referenzwert 2018 oder 2019 an.
- Gleiche es also immer, ja, monatlich an, aja, da man so die einmalige Zahllast auch verteilen kann.
- Eben dies ist ja der Vorteil einer auf lange Zeit betrachteten Finanzierung, da man dann die einmalige Absicht abstrahiert.
- So wäre es ja komisch, wenn man alles Geld, was aber Jahre und Jahrzehnte verdient sein müsste, an einem einzigen Tag realisiert.
- Erkläre so dann die später erst bei Rechnung zu erwartene Gutschrift aus dieser.
- Also, Gutschrift aus den Umsatzsteuerzahllasten, die man auch ganz korrekt abrechnen könnte.
- Erstelle so dann die Abrechnung für korrekte Abschreibungen für solche Investitionen.
- Versuche so dann den Kostenvoranschlag von der Rechnung zu unterscheiden.
- Bei Differenzen, einfach Verwaltung oder Mieter aus "Top 12" fragen, so er noch zur Verfügung stünde.
- Stelle also fest, "Top 12" könnte, so man es als Büro meldet, derzeit nicht als "Wohnung 12", ah, als "Top 4" vermutet sein.
- Anmeldung eines Mietvertrages zu Hauptmiete EUR .................... pro Monat.
- Anmeldung der Hauptmiete, mit Nachweis bei Hofer Immobilientreuhand GmbH.
- Besteuerung der Hauptmiete und Umsatzsteuervoranmeldung eben dieser.
- Besteuerung der Eigentümeranteile, die eben aus diesen geplanten Mieten diese erweisen würden.
Auf die Steuerverrechnung bezogen.
- Unterscheide mit den später eintreffenden Rechnungen diese alle.
- Also, jede Rechnung, die von Abgabenkontonummer zu Abgabenkontonummer als solche nachweisbar wurde.
- Ja, in gewisser Weise per registriertem Geld von Subjekt Eins an Subjekt Zwei oder n übergeben wurde.
- In der konkretisierten Übergabe, so die konkrete Abgabennummer, eben konkret, so die so einfache Abtretung aller Gelder.
- Ja, erfasse dies auf Abgabenkontonummer 12 353 2822.
- Stelle so dann die Steuerverrechnung der Hausgemeinschaft dar.
- Erwähne und zitiere also ein Restguthaben von EUR 1.728,53 oder EUR 685,91.
- Zweiterer Betrag ergäbe sich aus der Aufhebung der Steuerverrechnung 2018 und 2019.
- Unberücksichtigt bliebe die Frage der "Umbuchung von Leerstand (Top 4)" wie auch "Allgemeine Sonstige Kosten".
- Stelle so dann auch einen Entwurf für Eigentümer unter jeweiliger Berücksichtigung dar.
- Erkenne nun, dass Lukas Pirko der einzige Fruchtnießer ist, der kein Erbe ist.
- Beachte, dass das Projekt derzeit nicht genehmigt und folglich auch nicht realisiert ist.
- Also, weder bei Finanz vorangemeldet noch durch spätere Erwartung in der Miete erklärt ist.
- Wunderbar, diese Träumer und innen aus Wien, Österreich, Europa und der Welt, jaja.
Für die von mir selbst erklärte Darstellung der Eigentümerkonten
- Problem der Steuerverrechnung zeigte also, dass bei nicht realen Buchungen oder unerlaubten Buchungen diese sich ergibt.
- Denn, wie die von Hofer Immobilientreuhand GmbH erstellte Eigentümerabrechnung zeigte, waren alle Rechnungen in 2018 erledigt.
- So sind die beiden ersten Teilrechnungen mit 19. Juli 2018 bezahlt gewesen.
- Die Einzelbeträge für "Wohung 8" und "Wohnung 13" sind dabei auch bei Finanzamt so voranzumelden gewesen.
- Offensichtlich ist dies aber nicht passiert.
- Die zweiten Teilrechnungen für beide genannten Wohnungen waren so dann am 8. Oktober 2018 bezahlt.
- Auch hier dürfte die Umsatzsteuervoranmeldung nicht korrekt gewesen sein, wie man sieht.
- Die dritten Teilzahlungen waren so dann bereits im November 2018 bezahlt.
- Dies kann man mit der Belegerfassung und der Bauverwaltung durch Hofer Immobilientreuhand GmbH so nachlesen.
- Die Unterscheidung von Bauverwaltung, welche eben durch Rückstand in der Investition notwendig werden kann, sie somit erfasst.
- Sprich, eine Bauverwaltung ist dann notwendig, wenn Eigentümern gar nie die Objekterhaltung oder Entwicklung ein Anliegen war.
- Eine Rückfinanzierung dieser Bauverwaltung ist ja so dann über die neuen Hauptmieten, ja, ebenso gesichert.
- Diese neuen Hauptmieten, wie im Übrigen auch alle alten Hauptmieten, haben dafür allerdings nicht Verwaltungshonorar zu leisten.
- Daher der Unterschied zum üblichen Verwaltungshonorar, welches eben nur in den Betriebskosten als Kostenposition ausgewiesen wird.
- Steuerverrechnungen, die die Hausverwaltung für ihre Kunden macht, sie ja von den Kunden selbst zu leisten.
- Nun, nachdem ich diese Steuerverrechnungen aber korrigierte, nehme ich an, dass ich dies anders zu leisten hätte wie andere Eigentümer.
- Man zitiere nur die Fehler aus der Steuerverrechnung der Jahre 2008 bis 2020.
- Also, jene Fehler, die zum Teil auch ohne Fehler der Vorverwaltung selbst verursacht waren.
- Im Übrigen, es sei erwähnt, die Erben konnten bis dato nicht immer erklären, dass eben die für Erbe notwendige Verwaltung über Honorar bezahlt.
- Sprich, Verwaltungshonorare von Mietern für die Erben, so man es zum Teil so interpretieren wollte, bezahlt werden.
- Unrecht erscheint dies nicht, da ja die Mieter für sehr geringe Hauptmieten im Eigentum der Erben wohnen dürfen.
- Problematisch wird es jedoch dann, wenn man weder Hauptmiete noch Verwaltungshonorar leistet.
- Denn, ja, dann müsste man es ja irgendwann selbst verwalten, ja, selbst erklären, wie die Verwaltung und ich mehrfach erwiesen.
- Dies ist im Übrigen in den Betriebskostenabrechnungen und Eigentümerabrechnungen, ja, an sich so zu sehen.
- Wiederhole.
- Bei Mietern, die selbst Eigentümer sind und dabei kaum Hauptmiete leisten, ist also die Konstruktion von Recht nahe am Betrug.
- Also, in gewisser Weise somit wiederum Nahe am Betrug, weniger am Betrag, der dann eben als solcher stimmen muss.
- Bedeutet für die Umleitung der Bauverwaltung, die an sich nicht von anderen Mietern zu leisten war, dass man dies so (an)zeigte.
- Ja, positiv anzeigte, da die Erben auch das nicht, ja, vermutlich nicht einmal der Hausverwaltung, ahm, erklärten.
- Vielleicht auch nicht erklärten konnten, gleichzeitig aber auf das große Geld hofften.
- Also, ja in gewisser Weise ohne Hauptmiete aber mit dem Versprechen zur Entwicklung einer Immobilie diese entwickelten wollten.
- Naja, gut.
- Führt mit der Bauverwaltung, die natürlich von den Eigentümern in der Eigentümerabrechnung zu erwarten war, zu eben dieser.
- Ja, in gewisser Weise hier präzisierten Interpretation eben dieser, ja, verschiedenen Verwaltungstätigkeiten.
- Heisst, am 26. November 2018 waren auch die dritten Teilrechnungen für beide Wohnungen bereits für Finanz und Amt geleistet.
- Lässt den Kostenvoranschlag von der Rechnungslegung und der erst späteren Übergabe eben dies so erinnern.
- Ja, also, heisst nach Verzögerung in der Fertigstellung der "Wohnung 8" und "Wohnung 13".
- Auch hier dürfte und hätte es genug Zeit gegeben, dies bis 31. Dezember 2018 mit dem Finanzamt zu besprechen.
- Ersetze so dann das Datum des 31. Dezember 2018 mit jenem, welches das Jahr 2020 zitiert, dabei aber 2019 fast vergaß.
- Führt zurück zu jenem Computer, der angeblich zum Vorteil der Kunden Gelder eben dieser veranlagt, so die "graue Theorie".
- Durch die Signalsetzung, man hätte mit EUR 4.503,73 eine Umsatzsteuerzahlast zu leisten, ergab sich.
- Richtig, dass man dabei eine Hauptmiete von EUR 12.577,40 durch zwanzig mal hundert eingenommen hätte.
- Nun, diese Hauptmiete von EUR 62.887,00 plus Umsatzsteuerzahllast von EUR 12.577,40 konnte nicht gefunden werden.
- Sprich, auch eine Bruttomiete von EUR 75.464,40 konnte nicht für Abgabenkontonummer 12 353 2822 nachgewiesen werden.
- Ich vermute, dass deshalb die Hausverwaltung nicht mein Steuerberatungsmandat, welches nicht die Erben vertritt, einsehen darf.
- Im Übrigen, natürlich kann man auch die zwei Gewerbelokale im Erdgeschoß steuerlich beraten, so man es besser kann, ahm, wie andere.
- Auch ist es erlaubt, Mieter und Mieterinnen im Eigentum über mögliche Fehler von Verwaltung und Erben aufzuklären.
- Gelegentlich empfiehlt es sich sogar, den Menschen über das Geld zu stellen, da Geld nicht über Menschen Entscheidung treffen kann.
- Entscheiden tun nämlich primär immer die Menschen, richtig, und jene, die falsch entscheiden, sind eben nicht immer welche.
- Denn, Computer, die später als Computer, also, als Rechenmaschinen Entscheidungen treffen, sie auch nur von Menschen entschieden.
- Zitiere also gemäß Einkommenssteuererklärung von Lukas Pirko, Abgabenkontonummer 12 314 4057.
- Aja, Lukas Pirko, der Nichterbe, er hat eine Bemessungsgrundlage von EUR ... für das Jahr 2018 festgestellt.
- Dies wurde vom Finanzamt so bestätigt.
- Der Referenzwert für 2020 ist somit eben dieser.
- Der Computer, er konnte somit nicht wissen, dass im Jahr 2019 die Miete aus "Top 4" wegfallen würde.
- Ich wusste es aber, so dass eben gerade der Computer das Problem der Starrheit ist.
- Bedeutet.
- Entscheidet der Computer über den Menschen, so hat der Mensch jegliche Verantwortung in ein nicht steuerbares System "delegiert".
- Natürlich kann dies eine große Erleichterung, aber, so die übliche Naivität, eben auch ein großer Irrtum sein.
- Im konkreten Fall heisst dies, bis zur Einkommenssteuererklärung 2019 für Lukas Pirko konnte der Computer nicht korrigieren.
- Und das, obwohl er mit der Abgabenkontonummer 12 314 4057 mehr wusste, wie ich, Herr Lukas Pirko, selbst.
- Insofern überrascht es, dass der Computer nicht aus der Differenz von EUR 72.646,23 zu EUR 53.913,27 eine Erkenntnis zog.
- Denn, ja, alleine aus den besteuerten Hauptmieten lässt sich ja ein Rückgang von EUR 18.732,96 erkennen.
- Was so dann bedeutet, dass die Differenz von EUR 6.244,33 pro einem Drittel Eigentum, wohlgemerkt nicht Erbe, eben eine ist.
- Heisst, bei Bemessungsgrundlage von EUR ... hätte der Computer unmittelbar auf einen Betrag von ... anpassen müssen.
- Also, einen Betrag und eine Bemessungsgrundlage von unter EUR 11.000,00 für die Abgabenkontotnummer festgestellt.
- Natürlich wäre hierbei vom Computer unmittelbar von der Abgabenkontonummer 12 353 2822 auf 12 314 4057 zu schließen gewesen.
- Doch, richtig, ein Computer kann eigentlich nicht immer wissen, ob das Einkommen einer Person gleich bleibt.
- So wäre es nämlich denkbar, dass auf der Abgabenkontonummer 12 314 4057 höhere Einkommen vorhanden sind, wie Computer weiss.
- Bedeutet, man kann mit dem Finanzamt nicht davon ausgehen, dass der Computer in Betreuung alles weiss.
- Also, dass die Abgabenkontonummer 12 314 4057 nicht unmittelbar aus 12 353 2822 ableitbar ist.
- Auch dürfte die Abgabenkontonummer 12 353 2822 nicht aus der Abgabenkontonummer 12 314 4057 ableitbar sein.
- Deshalb nicht ableitbar, weil eben nicht zwei korrespondierende Abgabenkonten geschaffen wurden.
- Heisst in diesem konkreten Fall, dennoch, so die eigentliche Beobachtung.
- Interessant, so man sich ein Leben lang abmüht, um Geld, das man verdienen muss, später für das Überleben (anderer) erklären zu dürfen.
- Denn, unabhängig davon müssten eigentlich Computer so programmiert sein, ja, werden, dass sie beispielsweise Folgendes erkennen können.
- Weiss nämlich der Computer, dass auf der Abgabenkontonummer 12 353 2822 eine geringere Hauptmiete eintraf, aha.
- Also, nur mehr Hauptmieten aus Vermietung, wie je "Top" gezeigt, besteuert wurden, aha.
- Wüsste er auch, dass aus "Top 4" eben kein Einkommen, sondern nur mehr Kosten für den Leerstand, aja, anfallen.
- Heisst, eben weil der Computer mit Hilfe von 12 352 2822 keine Hauptmiete für "Top 4" nachweisen kann, aso, aja.
- Kann auch keine Vorschreibung in der Umsatzsteuervoranmeldung, ja, stattfinden, wie man eben am Beispiel von "Top 4" erkannte.
- Ich, Herr Lukas Pirko, habe das am 9. Juni 2020 mit dem Finanzamt per Telefon so besprochen.
- So kann der Computer ja dies auch mit der Hausverwaltung und den von dieser betreuten Konten selbst bestätigen.
- Auch kann es die Hausgemeinschaft, also, ich, Herr Lukas Pirko, anhand meiner zu erklärenden Einkommenssteuer so erwähnen.
- Verwunderlich ist es nun aber, warum der Computer so dann nicht für jeden Fruchtgenuss dies so auf Abgabenkontennummern übernimmt?
- Im Beispiel von Lukas Pirko, also, von Abgabenkontonummer 12 314 4057 nicht unmittelbar eine Reduktion übernimmt!?!
- Denn, richtig, selbst wenn ich im Jahr 2019 aus anderen Einkünften Einkommen bezogen hätte, wäre diese Reduktion in jedem Fall eingetreten.
- Im Übrigen, ich habe keine anderen Einkommen bezogen, ausser eben die Zahlungen meiner Eltern, die aber nicht als Einkommen definiert wurden.
- Somit prüft der Computer ganz schön streng, wie man in der späteren Herabsetzung des Fehlers, den der Computer machte, erkennt.
- Heisst, ich wiederhole, ja, wiederholte, so auch für einen Computer, der meinte, er wüsste alles besser, wie alle Menschen.
- Selbst wenn der Computer keine Prüfung, also, auch nicht von "Top 4" durchführen kann, weiss der Computer eben dies.
- Also, wusste die Abgabenkontonummer 12 353 2822 samt Hausverwaltung, dass keine Hauptmiete aus "Top 4" zu besteuern ist.
- Denn, richtig, dies ist ja die Beauftragung in der Vermittlung zu einem neuen Mieter.
- Also, zu jenem Leister vo Geld, der dann auch für "Top 4" bei Finanzamt so erwähnt sein müsste.
- Denn, selbst wenn ein Mieter ohne Hauptmiete einzöge, müsste er Betriebskosten leisten.
- Darüber hinaus müsste jeder neue Mieter eine Abgabenkontonummer führen, die seine Umsätze aus der Liegenschaft erweisen.
- In weiterer Folge wäre so dann für eben diesen Mieter, im Faller mehrerer Mieter, eben dies so zu tun.
- Also, auch von diesen dort, ja, in der Wallensteinstraße 3, 1200 Wien, zu betreuenden Abgabenkontennummern zu erklären.
- Ja, im Fall von Umsätzen, eben diese, und im Fall von Einkommen, eben auch diese, wie man es ja selbst bei Eigentümern zeigte.
- Im Übrigen.
- Wäre es wiederum der alte, ja, Mieter, also, der gleiche Mieter, wie jener, der seinen Mietvertrag zurücklegte, so wäre es eben so.
- Bedeutet, eben weil keine von Hofer Immobilientreuhand GmbH ausgestellte Rechnung mehr vorhanden ist, gibt es derzeit keine Hauptmiete.
- Aber, so der Nachweis in der Eigentümerabrechnung, Kosten für den Leerstand, die die Betriebskosten darstellen.
- Diese, so die Umsatzbesteuerung eben dieser, nunmehr nur mehr Betriebskosten, stellen so dann die neue Aufgabe zur Erklärung dar.
- Also, die Ergänzung in der Erklärung einer Umsatzsteuervoranmeldung dar, da ja dies von Gesetz her so vorgeschrieben wird.
- Ergänzt sei, ohne Vermietung kein Durchlaufposten, da dann der Hauptmieter in keinem Fall zur Leistung dieser veranlasst sein kann.
- Heisst, ohne Hauptmiete, so der Übergang ins Eigentum, ist eben dies gar nicht so einfach, so der Computer erkannt habend.
- Denn, was sonst wäre jetzt der Vorteil aus diesem, ja, Computer, ja, aus all diesen, ja, Computern, ahm, gewesen?
- Heisst, ja, für den angeblich für Kunden so positiv wirkenden Computer, aha.
- Hat er, so der Computer, aber nicht, ja, nicht für den Kunden gearbeitet.
- Aha, was so dann eine weitere Schädigung meiner Person, die eben kein Computer ist, bewirkte.
- Denn, richtig, der Computer behauptet ja, dass ich cirka EUR 2.500,00 an ihn oder das für ihn arbeitende Finanzamt zu leisten hätte.
- Doch hat der Computer ohne Verknüpfung in seinen eigenen Daten nicht berücksichtigt, dass er dies widerlegen kann.
- Ja, bei korrektur Umsatzsteuervoranmeldung eben aus der Abgabenkontonummer 12 353 2822 selbst widerlegen kann.
- Es sei denn, die Umsatzsteuervoranmeldungen wären falsch und würden Untermieten, die die Hausgemeinschaft nicht kennt, auf Konten betreuen.
- Also, beispielsweise auf dem Konto der Bank für Tirol und Vorarlberg tatsächlich so als Eingang erfahren.
- Erfahrung, sie jedoch nur vom Menschen als solche aus dem Computer und der Leistung des Menschen überprüfbar.
- Exakt dies ist das Problem in der Finanzierung von Computern, die von Menschen, die nicht rechnen wollen, erfunden wurden.
- Kann gleich bedeutend damit sein, dass Computer nicht zwischen Abgabenkonten, Kontoständen, Beträgen und Geldern unterscheiden.
- Von Währungen ganz zu schweigen, so die selbstgesteuerten Computer sich selbst nicht fragend können.
- Ah(a), sich, ja, fragend können, also, fragen oder nicht, ahm, könnend.
- Nun Gut.
- Lässt mit der Annahme, dass Computerwissenschaftler, die Computern höhere Kompetenz zusprachen, wie Menschen, weiters.
- Computer, die angeblich dem Menschen Gutes tun, sie müssen nun vermenschlicht werden, um Anpassung zu lernen.
- Denn, wie am Beispiel der Computer der Finanzämter gezeigt, konnte der Computer beispielsweise auch die CoVid Krise nicht erahnen.
- Führt mit den Kosten für CoVid 19 und dem Jahr 2020 zu weiteren interessanten Erkenntnissen, die aber vom Computer nicht ausgingen.
- Also, man sage, ja.
- Führt mit der Haftung für Straftaten aller Art, ja, zurück zur Korrekturarbeit, hier von 2008 bis 2020 in Bestätigung.
- Zu beachten dabei, Computer, sie können nicht haften, also, auch nicht im Gefängnis Bußgeld tun, ja, selbst nicht inhaftiert sein.
- Bedeutet für eine auf Grundlage von Computern interpretierte Wirklichkeit, ja, Wahrheit.
- Im Jahr 2018 hätte dies bei einer Vorsteuer von 20 Prozent Mehreinnahmen von EUR ... (vgl. EUR ...) bedeutet.
- Doch, so der Mensch später lesend, dies war nicht aus der Eigentümerabrechnung so zu erweisen, wie man eben erkannte.
- Vermutlich hat dies die Problematik der Untermieten in so gute Erinnerung gerufen.
- Deshalb so gut gerufen, da ja dann auch die Eigentümerkonten um eben all diese Betragsmäßigkeiten falsch wären.
- Auch wären dann alle Einkommenssteuern, die jemals aufgrund dieser Liegenschaft erwiesen waren, falsch gewesen.
- Es freut mich, dass Menschen, die alljährlich die Grenze der Korruption anheben, dies später in Relativierung ihrer selbst erfahren.
- Zitiere zwischenzeitlich den Urmeter, ja, ein Eichmaß, um die Vermessung eines Tennisplatzes von jenem eines Fußballfeldes zu unterscheiden.
- Somit wird die Erleichterung des Individuums, ja, sei er nun Torman, Torwart oder Stürmer, ja, wahrlich erreicht.
- Die Steuerverrechnung aus 2019, die so dann mit weiteren Tricks der Buchhaltung agierte, konnte dies fast selbst erweisen.
- Hebe also mit einer Steuerverrechnung von EUR .............. (vgl. EUR ..............) die Gutschrift aus 2018 auf.
- Verweise zwischenzeitlich auf einen Link.
- Also, zitiere https://eigentuemerkontolukaspirko2019.blogspot.com/2020/06/sachverstandiger-fuhrt-zuruck-zur.html.
- Erkläre weiters, dass die Darstellung einer Gutschrift aus der Umsatzsteuerzahllast in Höhe von ... nicht richtig wäre.
- Denn, richtig, die eigentliche Gutschrift war ja schon im Jahr 2018 als solche erzielt, wie ich es bereits ab Sommer 2018 so auch erklärte.
- Erklärte, weil die Kostenvoranschläge auf eine Rechnungslegung vor 31. Dezember 2018 vermuten ließen.
- Für das Jahr 2019 bedeutet diese über den Jahreswechsel vollzogene Umsatzsteuerzahllast also jenen Umstand.
- Richtig, dass die zwei Betragsmäßigkeiten von EUR ... (vgl. EUR ...) und EUR ... (vgl. EUR ...) ein Restguthaben bewirken.
- Eine Vermietung, wie sie bereits im Jahr 2018 nicht durch den damaligen Mieter von "Top 4" erklärt werden konnte, war nicht gegeben.
- Daher habe ich ja dem Mieter mitgeteilt, dass es wohl besser ist, den Mietvertrag zurückzulegen.
- Andernfalls wäre der Mieter vermutlich in den Privatkonkurs geraten.
- Es sei erwähnt, dass der Mieter mit seinem Bruder die beiden Erben, wohlgemerkt, ja, Erben ihrer Mutter(s Mietvertrag) waren.
- Dies lässt sich aufgrund der Investition in den Rechtsprozess am Bezirksgericht Leopoldstadt so nachlesen.
- Auch kann man es am Oberlandesgericht und am Obersten Gerichtshof, ja, Verwaltungsgericht so nachlesen.
- Das ganze Verfahren, welches 2008 begonnen wurde, dauerte alleine bis November 2011.
- Dabei habe ich ohne Einkommen, Gehalt und Lohn dieses mitermöglicht.
- Auch das wurde mir, ahm, vorgeworfen, was aber Unrecht ist.
- Führt in der damaligen Zurücklegung des Erbes eines Bruders zu eben dieser Erinnerung, die ich auch mit dessen anderen Bruder erarbeitete.
- Natürlich ist so was, wie man bei Erben vermuten darf, nicht immer einfach zu verkraften, wie man auch bei anderen, ja, Erben erkannte.
- Sprich, die Untermiete, die durch den Betrug am Eigentum erwiesen war, ist eben jene, die nun im Leerstand die Auflösung erfuhr.
- Man könnte fast sagen, nicht nur dass der ehemalige Supermarkt vermutlich nicht korrekt Steuer erklärte.
- Nein, auch die Mieter der Hausgemeinschaft haben das möglicherweise unterlassen, wie man eben an der Prüfung erkannte.
- Daher kann die Leerstehung eines Objektes auch vernünftig sein, da man sich dann die hohen Kosten für all diese spart.
- Stelle also fest, auf den Eigentümerkonten des Jahres 2018 keine Betragsmäßigkeit von EUR 62.887,00 je Anteil verteilt.
- Dies, so die Eigentümerabrechnungen, obliegt so dann der Prüfung eben dieser selbst, wie man erkennt.
- Weiters, im Jahr 2019 kann aus der Rückrechnung der Darstellung zur Steuerverrechnung wie folgt vermutet werden.
- Also, eine Betragsmäßigkeit von EUR 10.848,87 würde bedeuten, dass man im Jahr 2019 folgende Ausgaben und Einnahmen gehabt hätte.
- Man hätte im Fall einer Umsatzsteuergutschrift von EUR 10.848,87 eben dieses Geld von der Finanz erhalten.
- Hieße, man hätte EUR 54.244,35 über den Einnahmen als Ausgaben erzielt.
- In gewisser Weise kommt man zu dem Verdacht, dass man die Addition der Einnahmen zu verzögerten Ausgaben erfand.
- Also, de facto zusätzlich zum Betrag von EUR 53.913,27, die im Übrigen Einnahmen sind, ahm, ja.
- Also, hätte man nach vermutlicher Verwechslung der Einnahmen auch noch Ausgaben in Höhe von EUR 54.244,35 getätigt.
- Wohlgemerkt, bei 20 Prozent Steuerbetrachtung, da ja die Ausgaben nicht immer die zehn Prozent in der Verwechslung meinten.
- Prüfe also weiter, ja, die Benützung von Geld und Währung, spannend, nicht wahr?
- Heisst also, man hätte EUR 108.157,62 als möglichen Irrtum nachzuweisen.
- Was aber, wie die Steuerverrechnung selbst zeigte, nicht der Fall ist.
- Denn sonst käme man ja nicht auf diese als Gutschrift beanspruchte Betragsmäßigkeit.
- Ich werde trotzdem zu späterer Stelle auf diesen Vorwurf, den die Steuerverrechnung bereits in Vergangenheit machte, zurückkommen.
- Also, bereits bei der Signatur der damaligen Mieter nach Sanierung, ja, bei "Wohnung 6 und 7" die Vorauswahl treffen.
- Wiederhole, werde mit dem heutigen Mieter, der nicht mehr der von damals ist, eine mögliche Aufkündigung der Eigentümer beantragen.
- Problem dabei, eben diese, da ja Eigentümer an sich auch von Verwaltungen missbraucht werden können.
- Stelle fest, muss nicht in diesem Fall, wenn auch anderen als solcher Missbrauch oftmals erwiesen, ja, der Fall sein.
- Heisst, ja, soviel.
- Natürlich könnte man aufgrund von selbst ermessenen Kosten diese Betragsmäßigkeiten alle erfinden.
- Ja, in absoluter Beliebigkeit erfinden und sowohl von Geldleistern wie auch Prüfern unendlich lange fordern.
- Doch, wie das Leben zeigt, geht das später dann gar nicht mehr, ja, so einfach, so es sich um ein Erbe, ahm, handelt.
- Man könnte also beispielsweise mit EUR 107.110,93 plus EUR 1.728,53 (Steuergutschrift) minus 685,91 (Steuerguthaben) dies ermitteln.
- Denn, EUR 108.153,55 wäre ja nur mehr um EUR 4,07 vom anderen Betrag, also, als exakt diese Differenz nachweisbar.
- Herausforderung dabei, müsste man exakt diesen Betrag in elektronischer Form erweisen, ist dies oftmals problematisch.
- So gibt es nämlich Menschen, die selbst dann, wenn sie Computer leisten können, diese nicht kaufen müssen.
- Folglich muss kein Mensch per Computer auf Konten eben dieser Korrekturen durchführen, wie der Benützer von Geld ja selbst erweist.
- Heisst weiters, wenn man hier gerade diesen Betrag leistet, hat man schon wieder gezeigt, dass es ohne Geld nicht leistbar war.
- Vermute also eine gewisse Verschiebung in der Erklärung einer Investition, die von Erben bis 2018 unterlassen wurde.
- Notiere also nach Beanspruchung von Geld eine Korrektur, so hier gezeigt.
- Zeige mit dem Finger auf ein Konto der Hausgemeinschaft, welches niemals im Minus war, ja, ist.
- Zeige mit weiterem Finger auf Eigentümerkonten, die, wenn auch bei Lukas Pirko im Minus, niemals richtig erklärt waren, ja, sind.
- Führe nun alle Erben zu Gericht, richtig, und frage, wer für deren Erbe mit Geld bezahlen soll?
- Erklärte also mit Frau Barbara Hofer und mir die Günstigkeit unserer Arbeit, ja, soeben.
- Vergleiche dies, ja, eben zu den Erinnerungen aus Geldbehebungen aller Art, die niemals in das Objekt rückflossen.
- Zeige dies auch anhand des nicht vorhandenen Geldes, welches Eigentümer, die eigentlich Erben waren, so dann begünstigte.
- Erklärte also, was der Unterschied von der Anmeldung von Umsatzsteuern, Vorsteuern und Einkommenssteuern ist.
- Erkenne nun die Verwechslung der Erbschaftssteuern, die als solche nicht in Österreich bekannt sind, nicht wahr?
- Guten Tag, Frau und Herr, ja, wer auch immer Sie glauben, ahm, zu sein.
- Führt zurück zur Entwicklung des Kontostandes mit Korrektur aus Steuerverrechnung.
- Also, korrigiert ausgewiesene Kontostände zu Gunsten der Hausgemeinschaft.
- Wird, so Lukas Pirko selbst erkannt habend, selbst dafür noch beschuldigt, obwohl es der Hausgemeinschaft Geld zubrachte.
- Stelle weiters, ja, mit angeblich Rechtschaffenden und an der Gesundheit von Menschen interessierten Eigentümern fest.
- Aha, bei Nichtzurechnung der Korrektur durch Steuerverrechnung wird dann die Erklärung der Eigentumsanteile wahrlich kompliziert.
- Stelle also mit der nicht veränderbaren Miete die Widersprüchlichkeit in all diesen Erklärungen fest.
- Betrachte also nun nicht die Verwechslung zweier Personen, sondern zweier Erbgesellschaften.
- Also, betrachte im einen Fall die Staudingergasse 21, 1200 Wien, die eben ein parifiziertes Eigentum darstellt.
- Folglich kann es für die Staudingergasse 21, 1200 Wien, auch keine Eigentümerkonten geben.
- Dies ist so dann nur für Elisabeth Neubauer und ihre Nichterben von mir erklärt (worden).
- Eine Kiste Cola wird dies wohl nicht mehr gutmachen können.
- Danke also Frau Susanna Hickel und Herrn Andreas Neubauer, dass sie und Elisabeth Neubauer, ja, sich hier unterscheiden konnten.
- Also, auch von Franz Mailer, Georg Mailer und Thomas Mailer unterscheiden konnten.
- So ist ja nur mehr Thomas Mailer und Georg Mailer in der Generation der Cousins und Cousinen von Elisabeth Neubauer zu nennen.
- Auch Paul Pirko und Wolfgang Pirko (der eine), so man dies so wollte.
- Heisst, nicht alle Menschen hatten Zeit, sich dieser Generation ohne Bezahlung ein Leben lang zu widmen.
- Erinnere zwischenzeitlich Josef Pirko, aber auch Josef Pirko, also, den einen Josef und den anderen Josef.
- Bruder von Josef wäre somit ..............., also, nicht der andere .............. gewesen.
- Wie ich, Herr Lukas Pirko, es meinen Cousins und Cousinen nach Ableben meiner Tante selbst sagte.
- Somit habe ich nicht von meiner Tante, aber auch nicht von meinem Cousin, geerbt, wie der Kaufvertrag von Wolfgang Pirko zeigte.
- Auch hat nicht der Cousin von Florian Mayr geerbt, wie der eine Wolfgang Pirko mir mit zwei weiteren Kaufverträgen zeigte.
- Also, ja, habe ich drei Kaufverträge und ein Erbe zu Lebzeiten übernommen.
- Bedeutet weiters, auch habe ich, Herr Lukas Pirko, nicht von Ekkehard Pirko geerbt.
- Von Paul Pirko, so ich selbst beim 80sten Geburtstag von Elisabeth Neubauer gezeigt, habe ich im Ürigen auch nicht geerbt.
- Abgesehen davon, dass dieser noch lebt.
- Wie im Übrigen die Fruchtnießerin Elisabeth Neubauer, wenn auch nicht mehr Eigentümerin, ebenso lebt.
- Eigentum, insbesondere aus dem eigenen Erbe oder dem Erbe der Vorfahren.
- Ja, sie also auch ohne Erben oder dem Anspruch auf Erbe, also, an sich unverändert in ihrem Wohlstand leben(d).
- Wie der tägliche Bedarf an Kapital, ja, Geld und Währung zeigt(e).
- Heisst also, aha.
- Anteile von ehemals vier Personen, einem Erben und drei Nichterben, da ja zum Zeitpunkt der Übernahme all diese noch lebten.
- Also, ein Erbe und drei Nichterben, richtig, lebten, so die Erinnerung an den Juni 2009.
- Ja, erinnere, also, zitiere drei Kaufverträge und einen Erben, der so dann mein leiblicher Vater, aja, ist.
- Gut.
- Übernommen, um nicht selbst der Anschuldigung des Erbes ausgesetzt zu werden.
- Am Ende wurde ich dies, ja, aber sogar bei Finanz und Amt, was so dann zeigte, was für eine Gefährlichkeit hier vorhanden ist.
- Denn, richtig, ein Eigentümerkonto einer Hausgemeinschaft kann es nur bei einer eben solchen geben.
- Diese, so der Bestand mit allen Verträgen gezeigt habend, bemisst aber hier eben nur die Wallensteinstraße 3, 1200 Wien.
- Zeigt also die Problematik jener Personen an, die eben in beiden Häusern Eigentümer, ja, und möglicherweise auch Fruchtnießer sind.
- So ist ja all das Geld, was in der Staudingergasse 21, 1200 Wien, verdient wird, nicht auf dem Abgabenkonto anderer Immobilien zu erweisen.
- Also, bei Verwechslung aller Kunden, verwaltet durch Hofer Immobilientreuhand GmbH, als solches anders zu prüfen.
- Ja, an sich nicht mit der Abgabenkontonummer der Wallensteinstraße 3, 1200 Wien, zu verbuchen.
- Führt also mit 12 353 2822 die Erkenntnis aus dem Betrug aller Mieten oder Untermieten der Staudingergasse 21, 1200 Wien, zu eben dieser.
- Heisst, im Konkreten kann nicht einmal Elisabeth Neubauer für die Eigentümer Andreas Neubauer und Susanna Hickel Steuer leisten.
- Ausdruck erfährt dies dadurch, dass ich in der Betreuung der Wallensteinstraße 3, 1200 Wien, auch Steuerberatungsmandate prüfte.
- Also, die Leistung von Steuerberatungsmandate teilen durfte, da diese vielerorts ohne Berechtigung geleistet werden.
- Überweise also gerne an, also, an das zuständige Finanzamt für diese Region.
- Heisst weiters, das Abgabenkonto für die Hausgemeinschaft in der Wallensteinstraße 3, 1200 Wien, richtig.
- Es immer am Dr. Adolf Schärf Platz 2, 1220 Wien, zu erklären, es sei denn, das Finanzamt würde geschlossen und umgesiedelt werden.
- Im Übrigen, für mich, der ich auch an Nebenwohnsitzen Steuern auf Einkommen leisten dürfte, ist dies anders zu bewerten.
- Allerdings, so zeigte ich, vertrete ich mich selbst, richtig, und das Mandat zeigte, dass ich keine Einkommenssteuer zu leisten habe.
- Dies ist so dann, richtig, im Unterschied der Umsatzsteuerzahllast, anders zu begründen, wie man mit Einkommen unter 11.000,00 Euro zeigte.
- Sprich, nicht nur, dass Frau Elisabeth Neubauer für Steuerberater Geld aufwendet, nein, es tut jeder für sich.
- Nun, in gewisser Weise führte dies auch zur späteren Verarmung, welche man aber selbst nicht erkannte.
- Dies liegt weniger daran, dass Steuerberater für ihre berufliche Tätigkeit Geld verlangen, ja, verlangen müsssen, ja, Moment.
- Sondern viel eher daran, dass jeder Eigentümer, also, Erbe oder Fruchtnießer, ahm, jeweils einen Steuerberater hatte.
- Somit kann es ja zu gar keinem koordiniertem Eigentum gekommen sein, wie man im Unterschied zu Unternehmen erkennt.
- Sprich, Einzelunternehmen mit jeweils eigenen Abgabenkontennummern können in dieser Interpretation nicht so einfach ein Kollektiv bilden.
- Dies ist eben in späterer Analyse der angeblichen Gesellschaft bürgerlichen Rechtes von Wesentlichkeit.
- So ist nämlich die Beschuldigung durch Erben, die diese wiederum an anderen tätigen, eine eben solche.
- Beispiel, wird man von Franz Mailer beschuldigt, das Eigentümerkonto wäre zu stark im Minus, so empfehle sich Folgendes.
- Erstens ist ein Minus eines Einditteleigentümers nur ein Drittel seines eigenen, ja, möglichen.
- Dass er selbst sein Minus niemals erkannte, ist aber eben jenes Problem, dass er nur Erbe, wenn auch Fruchtnießer, ja, ist, ahm, wurde.
- Gleiches gilt für Herrn Thomas Mailer, Herrn Georg Mailer, aber auch Frau Elisabeth Neubauer.
- Hoffnung, dass die Nichterben Susanna Hickel und Andreas Neubauer hieraus Erkenntnis oder gar Lehre ziehen, sie sehr gering.
- Stelle also mit der Korrektur für die Hausverwaltung, die die Erben selbst begünstigte, fest.
- Selbst nach Korrektur für den Vorteil der Erben wurde ich von diesen für diese Korrektur beschuldigt.
- So auch für die Wallensteinstraße 3, 1200 Wien, ja, so feststellbar gewesen, wie man in Prüfung der Abgabenkontonummer erkannte.
- Führt zurück zur Unterscheidung von Investition und Aufwand, der eben nicht von Erben zu entscheiden ist.
- Also, führt in weiterer Betrachtung auch zur Unterscheidung von Wallensteinstraße 3, 1200 Wien, zu Staudingergasse 21, 1200 Wien.
- Investitionen in die Staudingergasse 21, 1200 Wien, können nämlich nicht für die Wallensteinstraße 3, 1200 Wien, abgerechnet werden.
- Selbst dann nicht, wenn man in beiden Liegenschaften Erbe, Fruchtnießer, ja, oder eben Übernehmer und Nichtfruchtnießer ist.
- Diese Erkenntnis hätte auch Hofer Immobilientreuhand GmbH auffallen und für wesentlich erkannt sein können.
- Denn, wie eine Hausverwaltung mit anderen Erben, Eigentümern und steuerpflichtigen Mietern erkannte, ist dies ja von Wesentlichkeit.
- Doch, richtig, all diese Fehler sind nicht mir, Herrn Lukas Pirko, oder meinem Eigentümerkonto zuzuschreiben.
- Auch sind sie nicht von mir oder einem mich betreuenden Bankinstitut als solche im Voraus, ja, vorab zu leisten.
- Führt zu folgender Veränderung, die nun von Frau Susanna Hickel mir, Herrn Lukas Pirko, Anfang Juni 2020, ja, per Telefon mitgeteilt.
- Der Antrag auf Pflegegeld, so Susanna Hickel selbst gesagt habend, er daher nur von diesen Antragsprüfern zu entscheiden.
- Heisst weiters, so die Person, die weit über der Verwaltung in Wien ihren Beruf erledigte, also, aus meiner Sicht heisst das.
- Dies stellte sich im Anspruch auf Eigentum, ja, in der Wallensteinstraße 3, 1200 Wien, als wahrlich aufgedecktes Phänomen dar.
- So hat sich nämlich die Veränderung des Kontos der Hausgemeinschaft Wallensteinstraße 3, 1200 Wien, eben nur dort ereignet.
- Heisst, nachdem die Ausgaben und Einnahmen möglicherweise auch zur Finanzierung der Staudingergasse dienten.
- So die spätere Prüfung der Umbaukosten für Wohnungen in der Staudingergasse 21, 1200 Wien, zeigen werden.
- Könnte dem wirklich, ja, so sein.
- Führt mich mit der nicht realisierten Hauptmiete aus "Top 4" zur Verwechslung von weiteren Annahmen.
- Stelle also mit der Veränderung der Umsatzsteuerzahllast die Nichtfähigkeit zur Erklärung dieser fest.
- Setze also im Leerstand von "Top 4" und Unterscheidung der Abgabenkontonummer für die Hausgemeinschaft einen Unterschied fest.
- Staudingergasse 21, 1200 Wien, sie also, so es überhaupt ein Abgabenkonto gibt, nicht mit anderen zu verwechseln.
- Also, das Abgabenkonto für Betriebskosten, es nicht mit der Nummer der Wallensteintraße 3, 1200 Wien, zu verwechseln.
- Das Österreichische Finanzamt hilft dabei insofern, als man eben für Immobilien, so meine Vermutung, getrennte Abgabenkontennummern anbietet.
- Heisst für die Manipulation der Konten, die ja in beiden Fällen unter Einfluss von Hofer Immobilientreuhand GmbH steht, ja, gewisser Maßen liegt.
- So kann ich, Herr Lukas Pirko, nämlich gar nicht die Kontostände, die diese für Geld betreibt, manipulieren.
- Also bedeutet, dass bereits hier die Absprache zum neuerlichen Vorteil all dieser behoben wird.
- Bei Finanzamt zeigte sich so dann die Beschränkung all dieser, da diese in Wien lebenden Menschen gar nicht so viel Ahnung haben.
- Führt in weiterer Prüfung, so die Betragsmäßigkeit in der Korrektur von Benützung von Geld erkannt haben, zu eben dieser.
- Prüfung.
- Heisst, das Konto der Hausgemeinschaft in der Wallensteinstraße 3, 1200 Wien, es konnte durch die Steuerverrechnung verbessert werden.
- Weiters lässt sich sagen, dass bei Annahme, dass die Steuerverrechnung unrecht wäre, eben diese aufzuklären ist.
- Also, der Hintergrund jedoch rechtmäßig wäre, so dass eben dann die nicht besteuerte Hauptmiete das eigentliche Einkommen ist.
- Also, dass quasi die EUR 62.887,00 die realisierte Hauptmiete für den als Leerstand ausgewiesenen Teil ist.
- Bedeutet bei cirka 700 Quadratmetern Nutzfläche eine Hauptmiete, ja, netto, aha, von EUR 7,49 an.
- Dies ist cirka bis exakt jene Hauptmiete, die REWE mir im Dezember 2017 als genehmigt mitteilte.
- Allerdings von Frau Barbara Hofer abgelehnt wurde.
- Insofern müsste man sie selbst hierzu befragen.
- Ich nehme an, dies meinte die Bezahlung meiner Person, die sie im Mandat für mich erkannte.
- Also, "Top 4" eine Hauptmiete von EUR 62.887,00 im Versteckten(/m) führt.
- Somit kann jedesmal, ja, bei Übertrag dieser Hauptmiete eine weitere Provision von EUR 50.000,00 verdient werden.
- Zeigt somit die weitere Prüfung, so die Kinder aus Wien noch gar nicht bemerkt habend, an.
- Also, geht mit der Annahme der Prüfung zur Hauptmiete von EUR 62.887,00 zu einer Verzögerung in der Investition über.
- Verbucht also eine möglicherweise woanders getätigte Investition als Verzögerung des Jahres 2018 im Jahr 2019.
- Also, zeigt später mit EUR 108.157,62 die nicht nachvollziehbare Argumentation vor Eigentümer an.
- Vermittelt also einem Eigentümer, der eine Hausgemeinschaft ohne Verlust, Kredit und Überziehung führt, an, aha, andere Eigentümer.
- Was die Hausverwaltung mit Erben, Baumeistern, Architekten, Zivilingenieuren, Elekrtikern, Spenglern, Installateuren und ... dabei vergisst.
- All diese, ja, sind nur Benützer von Geld, also, jenes Kapitals, welches sie selbst nicht leisten.
- Heisst, in dem Fall wäre das zu leistende Geld auch einer Bank, nicht nur der Finanz, als solches rückzuleisten.
- Nun, dies ist wahrlich sonderbar, wie man in der Aufklärung von Information, welche an sich Währung nicht ersetzt, zeigte.
Ich, der Nichterbe, ich hoffe Ihrem Vorhaben, welches der zuständigen Verwaltung ebenso nicht verständlich war, gedient zu haben.
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Ihre Nichterbin oder Ihr Nichterbe, derzeit um den Fruchtgenuss der Erbin bittend.
Referenzen.
#. Hinweis: Verweise später auf eine Trennung von Erbe und Nichterbe.
#. Hinweis: Unterscheide dann das Einkommen aus Hauptmieten zu jenem aus Erbschaft, so die unterschiedliche Besteuerung.
#. Hinweis: Erkenne auch die Schwierigkeit im Beruf der Steuerberater, so der Benützer von Verkehrsmitteln aller Art, an.
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