Lieber Benützer von Computer ........................... !
Weiterführend kann man mit den Fehlern, die aus Software auf Hardware und später Erkenntnis durch Mensch übertragen wurden, sagen.
- Die ausgewiesenen Konten bei Hofer Immobilientreuhand GmbH können stimmen oder nicht.
- So ist ja es ja denkbar, dass Erben Gelder einnehmen, die nicht auf dem Treuhandkonto erfasst werden, wie man es ja bereits mehrfach feststellte.
- Mehrfach deshalb, da dies ja in "Wohnung 16" seit langer Zeit der Fall war.
- Ob es dann in anderen Wohnungen oder eben Gewerbelokalen ebenso praktiziert wurde, kann von mir, Herrn Lukas Pirko, nicht erklärt sein.
- Auch habe ich es nicht zu erklären, da mein Einkommen an sich nur aus dem Treuhandkonto nachweisbar wurde.
- Ohne konkrete Kontoauszüge der Bank für Tirol und Vorarlberg kann man dies an sich nicht erweisen.
- Daher habe ich mir ja einmal einen Kontoauszug ausstellen lassen.
- Allerdings, wie die Eigentümerabrechnungen zeigen, kann auch das mit Verrechnungsfehlern verzerrt sein, so die Möglichkeit.
- Heisst nach Betrachtung der Verrechnungsfehler in der Steuerverrechnung für die Jahre 2018 und 2019.
- Ja, aha.
- Man darf vermuten, dass weder die Banken, die Treuhandgesellschaften, Verwaltungen noch Erben rechnen wollten.
- Daher, so die so hohen Kosten für Großrechner, Kleinrechner und Computer, musste man diese so dann leisten.
- Dabei zeigte sich, dass Computer eben nicht Menschen ersetzen können, folglich auch nicht Erben sein können.
- Was so dann die Problematik all dieser Wahrheiten, die durch Computern zu Todesfällen, dann bei Nichtcomputern, führte, beleuchtet.
- Verdächtig ist in jedem Fall, dass ich, Herr Lukas Pirko, nunmehr mit einem Minus von cirka EUR 14.000,00 genannt wurde.
- In dem Fall von Frau Barbara Hofer selbst, was schon kurios war, ja, ist.
- Ich nehme an, Frau Barbara Hofer vertraut dabei auf einen Computer, der ihr dies, ja, per Vorschreibung so voraussagt(e).
- Allerdings, wie die Fehler aus der Steuerverrechnung zeigten, kann ein Computer nicht wissen, was im wirklichen Leben passiert.
- Daher können Computer auch keine Erbüberträge, ja, selbst nicht per Führung von Konten und Kontoständen machen.
- Es überrascht, dass die Hofer Immobilientreuhand GmbH das nicht wusste, so der Nichtkunde gesagt habend.
- Computer sind darüber hinaus nicht sterblich, Menschen aber schon.
- Insofern ist es sicherlich für Frau Barbara Hofer sehr empfehlenswert, sich über ihren eigenen Beruf mehr Gedanken zu machen.
- Korrigiere also eine falsche Annahme, die nicht Zeitgerecht über Computersysteme an reale Gegebenheiten angepasst wurde.
- Erkläre dies mit dem Leerstand in "Top 4", dem Rückgang der Hauptmieten und die Verrechnungsfehler hieraus.
- Korrigiere also in Erkenntnis aus den Verrechnungsfehlern der Jahre 2018 und 2019 die Konten, ja, indirekt.
- Erkläre dies, da ja die direkte Manipulation für mich nicht möglich ist.
- Zeige, dass ich, der Mensch, nicht für falsche Annahmen, die Computer treffen, haften kann.
- Heisst weiters.
- Bei Eigentümerabrechnung aus 2019 könnte dies aus der Addition der Erben mit dem Fruchtgenuss gemeint sein.
- Sprich, im einen Fall, den ich mit Lukas Pirko, ja, mit mir selbst nannte, ist eben die Anteilsmäßige Hauptmiete das Einkommen.
- Also, entwickelt man eben dieses, so wäre bei nicht parifiziertem Eigentum immer der Vorteil für die Erben.
- Heisst, ohne Einsicht in das Konto bei Bank für Tirol und Vorarlberg kann man auf keine Wahrheit schließen.
- Deshalb sind Erben, die dies bereits zu Lebzeiten wurden, wohl eher selten für deren Vorfahren in Banken für Verwaltung dieser zuständig.
- Denn, wie das Finanzamt selbst erwies, hat die Steuerverrechnung nicht mit den Eigentümerkonten korrespondiert.
- Betrachte zwischenzeitlich einen Friedhof, ahm, und greife mir auf meinen, aber nicht einen anderen, ja, Kopf.
- Wiederhole.
- Also, nicht mit den Erben der Hofer Immobilientreuhand GmbH korrespondiert, die im Übrigen allesamt nicht Lukas Pirko heissen.
- Das heisst, die Hofer Immobilientreuhand GmbH kann derzeit nicht als Bank und schon gar nicht als Aktiengesellschaft vermutet sein.
- Denn, wäre ich der Betreuer von Hofer Immobilientreuhand GmbH, würde ich ihr nicht das Konto übertragen, wie ich zeigte.
- So würde ich nämlich auch die Gelder, die Mieter in ihrem Beruf verdienen, als Nachweis zum Einzug in das Objekt verlangen.
- Denn, richtig, exakt dies wurde von mir, Herrn Lukas Pirko, auch immer verlangt, da Erben an sich nicht auf Hauptmieten angewiesen sind.
- Den Beweis erbrachten diese ja in der Anschuldigung von Menschen, die diese Hauptmieten später beruflich verwalten, ganz von selbst.
- Frau Barbara Hofer dürfte somit seit jeher in einer reinen Traumwelt gelebt haben, wie (s)ich neuerlich zeigte.
- Heisst, in der Abstraktion und Zitierung von Barbara Hofer war die eigentliche Traumwelt jene, die die Erben sich selbst nicht erklärten.
Heisst für eine mögliche Wahrheit, die ich, Herr Lukas Pirko so annehmen muss, wie folgt.
- Eigentümerkonto Lukas Pirko.
- Vorweg, es nicht das Konto der Hausgemeinschaft, welches in jedem Fall deutlich im Plus ist.
- Also, gemäß Eigentümerabrechnung für das Jahr 2019 höher liegt wie für das Jahr 2018.
- Und das, obwohl die Hauptmiete aus "Leerstand (Top 4)" mit "Leerstandskosten (ohne Hauptmiete)" besteuert wurde!
- Sprich, ja, ein Kontostand für die Hausgemeinschaft bei Bank für Tirol und Vorarlberg mit entweder EUR 8.571,34 oder 8.757,75 zu vermuten ist.
- Eine große Korrektur durch die Steuerverrechnung, sie kann derzeit weder von der Verwaltung noch den Erben, ja, Fruchtnießern erklärt werden.
- Heisst, in der Herauslösung meines Eigentümerkontos, der ich kein Erbe bin, dass ich nur mehr meinen Kontostand zu prüfen habe.
- Wiederhole daher, ja, für mich und den angeblichen Anspruch der Erben, auf mein Vermögen zugreifen zu dürfen, wie folgt.
- Saldiert wurde mit 3.173,73, heisst, man hat Lukas Pirko gleich einmal ein Minus per 1. Jänner 2019 zugeschrieben.
- Ein Umstand, der grundsätzlich möglich ist, sich jedoch in der Unterscheidung von Erben und Nichterben als falsch erweist.
- Darüber hinaus ist das Minus aus einem Rechenfehler von Computer samt Software ermittelbar.
- Problem dabei, so die eingeführte Wiederholung, auch Computer können nicht wissen, was in Zukunft so sein wird.
- Betrachte somit das Problem, aja, nun als reales.
- Erinnere, ja, somit mit der angeblichen Absicht, die Richtigkeit aller Hauptmieten der Hausgemeinschaft zur Verfügung zu stellen.
- Ja, also, aja, richtig.
- Die Erinnerung an die Korrektur in der Steuerverrechnung, die eben auf ganz andere Einnahmen und Ausgaben schließen ließ.
- Sie dabei weder erinnert, noch in der nachträglichen Korrektur diesem zu Gute gehalten.
- Stelle so dann den Tippfehler vom 1. Juli 2019 fest.
- Korrigiere also die EUR 12,40, wohlgemerkt zum eigenen Nachteil.
- Nehme daher an, dass ohne Miete für "Top 4" die Verrechnung von "Leerstandskosten" korrekt wäre.
- Erinnere, eigentlich hätte es sogar einen Interessenten gegeben, der für die Betriebskosten das Lokal für ein halbes Jahr gemietet hätte.
- Aber, nehmen wir an, ja, die Kosten für den Leerstand waren in Ordnung.
- So ergäbe sich tatsächlich das Minus von EUR 5.720,28, allerdings um weitere EUR 12,40 erhöht.
- Also, ein Minus von EUR 5.732,68.
- Heisst, die Vorschreibung des Leerstandes, welche möglicherweise von den Erben angestrebt wurde, sie hilft mir nun wie folgt.
- Also, während ich den Erben das Vermögen bereitet habe, darf man nun unter neuerlicher Anschuldigung wie folgt abstrahieren.
- Leerstandskosten, also, "Top 4".
- Der Betrag von EUR 10.153,53 dividiert durch zwölf Monate und drei, weil, richtig, Lukas Pirko nur zu einem Drittel verpflichtet, diese zu leisten.
- Bedeutet, EUR 282,04 pro Monat.
- Bei einem Zeitraum von Jänner bis Mai 2020 ergäbe sich somit eine weitere Belastung von EUR 1.410,19.
- Weiters wissen wir, dass die Differenz bei bestehender Vermietung eine negative Entwicklung von EUR 2.318,39 pro Jahr bewirkt.
- Pro Monat ist somit mit einer Belastung von EUR 193,20 zu rechnen.
- Wir erinnern, Entnahmen von EUR 20.289,48 pro Jahr, also, von EUR 1.690,79 pro Monat, sie höher als die Einnahmen pro eben diesem.
- Ich wiederhole.
- Die Einnahmen für 2019, sie wurden mir, so sie stimmen sollten, mit EUR 53.913,27 mitgeteilt.
- Sie sind daher wesentlich geringer, wie in den Jahren zuvor, da ja der Leerstand in "Top 4".
- Dennoch, so der Leerstand von der Verwaltung mit den anderen Eigentümern für richtig erachtet wird.
- Ja, eine Veränderung dieser gemeldeten Hauptmieten ist derzeit höchstens in einer Erhöhung durch Indexanpassung zu erwarten.
- Ein Drittel von EUR 53.913,27 ergeben somit EUR 17.971,09.
- Die Jahresdifferenz ist, wie bereits erwähnt, ja, ist somit mit EUR 2.318,39 zu ermessen.
- Bedeutet pro Monat eine Differenz von EUR 193,20.
- Erklärt wurde dies durch die monatliche Privatentnahme und die Leistung für Miete in "Top 12".
- Also, erklärt wird dies durch den Nachteil, den ich dadurch erfahre, dass ich eben als Eigentümer auch noch selbst Hauptmiete leisten muss.
Gut, auf die Währung Euro übertragen darf ich, Herr Lukas Pirko, also, unter möglichen Falschannahmen wie folgt voraussehen.
- Saldierung für den 1. Jänner 2020, sie mit EUR 5.732,68.
- Differenz aus Einnahmen und Ausgaben pro Monat, sie mit EUR 193,20 genannt.
- Kosten für den Leerstand, sie mit EUR 282,04 zu nennen und budgetieren.
- Heisst, pro Monat ergibt sich eine Negativentwicklung von EUR 475,24.
- Wohlgemerkt, nur für Lukas Pirko, der hier als selbstständiger Unternehmer nur sein Drittel betreut.
- Die Koordination und Kooperation mit Hofer Immobilientreuhand GmbH konnte dies so bestätigen.
- So war nämlich aus der Information der Erben wenig Sinnvolles für die Entwicklung der Immobilie gegeben.
- Dies konnten die Erben, so auch die Erben von Mietverträgen, selbst feststellen, was so dann eben der Verwaltung bedurfte.
- Sprich, finde ich einen Menschen auf der ganzen Welt, der mir dies pro Monat leistet, bin ich schon ohne Schuld.
- Allerdings, richtig, nur in finanzieller Hinsicht, nicht in aller anderer, wie die Erben es für sich nicht wissen.
- Für den Kontostand, der mich als Erben führte, heisst dies, abgesehen davon, dass auch dies alles falsch ist.
- Also, heisst das, EUR 5.732,68 plus EUR 475,24 mal fünf Monate, also, ergibt ein derzeitiges Minus von EUR 8.108,88.
- Begründung, Jänner, Februar, März, April und Mai 2020 ergeben eine Belastung von EUR 2.376,20.
- Es ist nicht bekannt, dass man als Eindritteleigentümer bei nicht notwendigem Leerstand dies so auszugleichen hätte.
- Also, zitiere ich EUR 8.108,88, nicht mehr und nicht weniger.
- Löse also die Kreditrückzahlung mit EUR 4.566,84 und die mögliche Rückzahlung aus Leerstand auf.
- Ergibt bei einem Drittel von EUR 10.135,53, welches EUR 3.378,51 ergibt, eben eine mögliche Korrektur von diesen genannten.
- Somit wären bei flexibler Interpretation von an sich flexiblen Nichterben diese genannt.
- Also, die Addition von EUR 3.378,51 und 4.566,84 in der Summe von EUR 7.945,35 vorgeführt.
- Ergibt mit der Korrektur aus dem Restguthaben der Steuerverrechnung aus 2018 und 2019, aha.
- Ein Drittel von bereits zweimal nachkorrigierten Betragsmäßigkeiten, also, von beispielsweise EUR 685,91 ergibt eben EUR 228,64.
- Berücksichtigt man dies bei EUR 7.945,35, so kommt man auf EUR 8.173,99.
- Somit ist man bereits über dem Betrag von EUR 8.108,88 und muss weder den Eigentümer, ah, Verwaltung noch Banken (damit) belästigen.
- Erwähnt sei auch, dass derzeit weder der Umbau ersichtlich noch die entgangene Hauptmiete in den Konten reflektiert escheint.
- Hauptmiete meinte dabei jene Miete, die in "Top 4" sogar bei Leerstand über einen längeren Zeitraum vom Erben des Mietvertrages geleistet wurde.
- Also, bis Zurücklegung des Mietvertrages, aja, geleistet und bei Finanz gemäß der doch sehr niedrigen Hauptmiete so auch besteuert war.
- Richtig, einerseits Umsatzbesteuert, aber, richtig, auch im Einkommen, zumindest von mir, Lukas Pirko, besteuert wurde.
- Sprich, ich habe hierbei sowohl Einkommenssteuer wie auch alles andere in Ordnung gebracht, andere eher nicht.
- Wenn, dann nur auf meinen Hinweis oder doch sehr widerwillig, wie man am Finanzamt selbst bemerkte, so auch der(en) Widerwille (selbst).
Ich, der angeblich durch die Computerindustrie begünstige Kunde von Geld, ich schließe daher zwischenzeitlich wie folgt.
Vielen Dank, ja, für die Aufmerksamkeit.
.................................................
Ihr Empfänger oder Geber von Bargeld.
Referenzen.
#. Hinweis: Steuerberater von Computer ........................., er später ohne Geld den Computer eines Finanzbeamten zu belehren versuchend.
#. Hinweis: Studenten und innen, sie derzeit mit Herrn Professor ...................... aus der Universität ausgetreten.
#. Hinweis: Begründung, es gab von Computern und Menschen, die diese gegen Menschen einsetzten, nur wenig Sinnvolles zu lernen.
#. Hinweis: Später hat man sich daher darauf geeinigt, den Menschen wieder über den Computer zu stellen, um die Leistung der Menschen zu erinnern.
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