Lieber Kundenbetreuer der Erbin, ah, der Verwalterin!
Sollte die Verwalterin in ..................... Erbin geworden sein, könnte es im Mandat des Berufes, wenn auch hier im Staat des Nichterbes als solcher nachgewiesen, also, könnte es in der eigentlichen Besteuerung des Erbes, sei er nun in ................................. bereits verstorben, ahm, oder in ........................... als Kunde nicht erinnert, kommen.
Sprich, vermutlich lebte Frau ......................... in einer Abstraktion von Wirklichkeit, die man so noch gar nicht kannte.
........................................
Ihr Sicherheitsdienst in Wien.
Referenzen.
#. Hinweis: Verstorbener, er hier nicht mehr am Friedhof zu sichern gewesen, was aber den Erben in der Beobachtung der Nichterben nicht erklärbar schien.
#. Hinweis: Es darf insofern vermutet werden, dass die Nichterben hier das Vermögen der Erben oder die Erben den Nichterben an sich zu sehen glaubten.
#. Hinweis: Somit dürfte der Nichterbe als Erbe des Milliardärs im Vermögen der Erben geirrt haben, was bei Geständnis der Tat an sich erweisbar wurde.
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