Lieber Benützer des Vorzeichens in der Professur von ............................. (z. B.: EUR 12.671,51, EUR 6.584,93, EUR 7.749,72, ...) !
Ein Kostenersatz von EUR 19.256,44 pro Jahr erscheint mir, so der Student, durchaus günstig, da ich als Doktor bereits teurer war.
Ich, die Differenzengleichung zu einem Jahresgehalt von EUR 4.921,79, ich bilde daher in der Differenz zu EUR 14.344,65 wie folgt ab:
Abbildung "Senkung": Des Kostenersatzes für (die Einkommen des) Herrn Assistenzprofessor.
Sprich, wie mit Abbildung "Senkung" gezeigt, dürfte die außerordentliche Professur sehr teuer gewesen sein.
Ich, das Honorar des nicht habilitierten Professors, ich dankte somit dem späteren Ordinarius, dass er mich, wenn auch zu Unrecht, ja, zu Recht wies.
.........................................................
Ihr Grabstein von Engelbert Dockner (P/PL), dann nicht jener von Helmut Rauch (KR), so der von Wolfgang Kummer (KS/W).
Referenzen.
#. Hinweis: Weise hin, dass auch diese Wertannäherung eine falsche sein kann, wie das Geld später ohne Erklärung der Währung zeigte.
#. Hinweis: Das heisst, am Beispiel alter Herren konnte man zeigen, dass viele junge Professsoren diese nicht korrekt belehrten.
#. Hinweis: Die Erinnerung an Hanns Abele, sie besagt nämlich, aja, der Exilsalzburger, dann ja nicht Ordinarius gewesen.
#. Hinweis: Nun könnte man durch die Vermittlungsprovision mit Frau Barbara Hofer die EUR 50.000,00 halbieren.
#. Hinweis: Das heisst, macht per 13. Juni 2020 EUR 25.000,00 für sie, aha, und EUR 25.000,00 für mich.
#. Hinweis: Wäre aber falsch, da sie ja zwei Drittel vertritt, somit entweder zusätzlich zu den EUR 50.000,00 diese zu leisten wären.
#. Hinweis: Oder, so die andere Aufteilung, ja, EUR 50.000,00, nein, ja, die dann eben nicht mehr gilt.
#. Hinweis: Somit ist mit EUR 75.000,00 bereits das Haus im Verwaltungsmandat (weit über der Erbschaft als solches) erklärt.
#. Hinweis: Eine andere Interpretation wäre, die Eigentümerabrechnung zeigt nur jene US Dollar an, die je Budget der Hausverwaltung selbst vergeben wurden.
#. Hinweis: Das heisst, am Beispiel alter Herren konnte man zeigen, dass viele junge Professsoren diese nicht korrekt belehrten.
#. Hinweis: Die Erinnerung an Hanns Abele, sie besagt nämlich, aja, der Exilsalzburger, dann ja nicht Ordinarius gewesen.
#. Hinweis: Nun könnte man durch die Vermittlungsprovision mit Frau Barbara Hofer die EUR 50.000,00 halbieren.
#. Hinweis: Das heisst, macht per 13. Juni 2020 EUR 25.000,00 für sie, aha, und EUR 25.000,00 für mich.
#. Hinweis: Wäre aber falsch, da sie ja zwei Drittel vertritt, somit entweder zusätzlich zu den EUR 50.000,00 diese zu leisten wären.
#. Hinweis: Oder, so die andere Aufteilung, ja, EUR 50.000,00, nein, ja, die dann eben nicht mehr gilt.
#. Hinweis: Somit ist mit EUR 75.000,00 bereits das Haus im Verwaltungsmandat (weit über der Erbschaft als solches) erklärt.
#. Hinweis: Eine andere Interpretation wäre, die Eigentümerabrechnung zeigt nur jene US Dollar an, die je Budget der Hausverwaltung selbst vergeben wurden.
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